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AutorenbildFRENCHY CANNOLI

Frankreich : Die ANSM und das neue Verbot von Cannabinoiden: Ein Wirbelsturm der Veränderungen!

In einer bahnbrechenden Ankündigung im vergangenen März teilte die Nationale Agentur für Arzneimittelsicherheit (ANSM) mit, dass sie plant, neue Cannabinoide in die Liste der Betäubungsmittel aufzunehmen. Und Anfang Mai stellte sie im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens der Europäischen Kommission ihren Verbotsvorschlag vor. Sie haben richtig gehört, es wird ordentlich rütteln!

Welche Cannabinoide sind betroffen?

Hier ist die Liste der Substanzen, die die ANSM verbieten möchte:

  • H2-CBD oder Dihydrocannabidiol oder H2-Cannabidiol

  • H4-CBD oder Tetrahydrocannabidiol oder H4-Cannabidiol

  • Jede Substanz, die vom Benzo[c]chromen-Kern abgeleitet ist, sei es nicht, teilweise oder vollständig hydriert am A-Ring.

Im technischen Detail bedeutet dies Verbote für Substanzen mit spezifischen Modifikationen wie:

  • In Position 1: Hydroxylfunktion, verestert oder nicht, oder eine Alkoxyfunktion

  • In Position 2 oder 4: Carboxylfunktion

  • In Position 3: Adamantyl-Substituent oder eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkynyl-, Cyanoalkyl-, Haloalkyl-, Cyanoalkynyl-, Haloalkynyl-, Alkoxy-Kette...

  • In Position 6: eine oder zwei Alkylgruppen

  • In Position 9: Ketofunktion, Alkyl-, Hydroxyalkyl- oder Alkoxyfunktion

Und all das, außer Cannabinol oder CBN.

Die ANSM bestätigt die Entscheidung

In einer jüngsten Mitteilung bestätigte die ANSM die Einstufung dieser neuen Cannabinoide in die Liste der Betäubungsmittel aufgrund der Risiken und der möglichen Abhängigkeit, die mit ihrer Verwendung verbunden sind. Das Verbot tritt am 3. Juni in Kraft, also halten Sie sich fest!

Weitere Cannabinoide auf der schwarzen Liste

Nicht zufrieden damit, H2-CBD und H4-CBD ins Visier zu nehmen, hat die ANSM auch alle Varianten rund um Delta-9-THC wie THCP, THCJD, THCB, THCH ins Auge gefasst... Und keine Sorge, sie haben HHC, HHCO, HHCP und HCCPO, die bereits in ihrer Erklärung erwähnt wurden, nicht vergessen. Erinnern Sie sich daran, dass HHC bereits im vergangenen Juni in die Liste der Betäubungsmittel aufgenommen wurde.

Der seltsame Fall des THCA

Eine Ergänzung, die für Verwirrung sorgt, ist die des THCa. Dieses Cannabinoid kommt natürlich in der Hanfpflanze und in deren klassischen Derivaten wie Mehl, Öl und sogar Stroh vor. Es kann ohne psychotrope oder süchtig machende Wirkung gemessen werden. Interessanterweise warten wir immer noch darauf zu erfahren, ob das ebenfalls natürlich vorkommende THCV betroffen sein wird.

Reaktionen und Widerstand

Wie gewohnt haben die verschiedenen Interessengruppen nicht vor, untätig zu bleiben. Sie planen bereits, diese neue Verordnung anzufechten, genauso wie sie es beim Verbot von HHC getan haben.

Abschließend lässt sich sagen, dass im Bereich der Cannabinoide ein Wind der Veränderung weht. Verfolgen Sie diese Saga genau, um über die Entwicklungen und ihre Auswirkungen informiert zu bleiben.



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